Journal Article10.14361/9783839448625-007
Ausbildung
TL;DR: Sachsen unterstützt Ausbildungsbetriebe mit einem einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, um die Corona-Krise zu überspringen.
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Abstract: Am 21. April 2020 hat die Sächsische Landesregierung eine Forderung der Sächsischen Industrieund Handelskammern umgesetzt und die Richtlinie Ausbildungszuschuss erlassen. Der Freistaat Sachsen unterstützt damit Ausbildungsbetriebe, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen mit einem einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Der Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt. Dies gilt für Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, für die Kurzarbeit bewilligt worden ist.
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